Der Countdown für die Organisation der gesetzlich verordneten praxisinternen Qualitätssicherung samt deren Dokumentation läuft. Dateien mit Verfahrensanweisungen, Arbeitsanleitungen, Verantwortlichkeiten u.v.a.m. sind zu erstellen.
Was auf dem Bildschirm oder ausgedruckt vernünftig aussieht, will dann „nur noch“ in den Praxisalltag integriert werden. Ob laut gedacht oder hinter vorgehaltener Hand geflüstert, fragen sich viele der Beteiligten: „Und was habe ich davon?“, und diese Frage ist berechtigt.
Abläufe, die über Jahre hinweg erfolgreich waren, hören doch nicht auf bewährt zu sein, nur weil ein neues Gesetz greift. Ist zu erwarten, dass Behandlungsergebnisse besser werden, wenn ein weiterer Teil der verfügbaren Zeit mit „Papierkram“ verbracht wird?
Die Antwort lautet unerwartet deutlich: Ja! .....
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